Berufsunfähigkeit - Das unterschätzte Risiko

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Die eigene Arbeitskraft ist Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Die Einschränkung oder der Wegfall bedeutet in der Regel, dass der gewohnte Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten werden kann. 

 

Insbesondere für diejenigen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, hat sich die staatliche Absicherung massiv verschlechtert. Diese Versicherten erhalten eine sogenannte Erwerbsminderungsrente, deren Höhe kaum zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen wird. Denn 2021 lag diese durchschnittlich nur bei ca. 790 € pro Monat. Das geht aus einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung hervorSomit hat die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. 

 

 

Auf dem Weg zur richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es aber eine ganze Reihe von Dingen zu beachten, die für

den Laien selbst bei längerer Recherche in der Regel kaum zu bewerkstelligen sind.

 

Welcher Versicherer besitzt große Erfahrung im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen, wer führt eine professionelle und faire Schadenregelung durch, wer hat seinen Versichertenbestand im Griff sowohl hinsichtlich des Controllings als auch hinsichtlich der Schadens-und Regulierungsquoten und wer bietet vertraglich besondere Serviceleistungen?

 

Weiterhin bildet eine Vielzahl an unterschiedlichen Bedingungswerken, die sich wörtlich evtl. nur in Nuancen unterscheiden, aber im Falle eines Falles eine große Bedeutung haben können, schon die erste große Hürde zur richtigen Anbieterauswahl. Ein Versicherer, der sich für einen Selbstständigen empfiehlt, muss für einen Angestellten noch lange nicht passend sein. 

 

Gehen Sie daher bei der Auswahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung kein Risiko ein. Ein Online-Vergleich ist hier nicht zu empfehlen.  

 

 

Dazu nur ein kurzes Beispiel: 

Versicherer "A" schreibt in seinen Bedingungen: Berufsunfähig ist der Versicherte, der seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate nicht ausüben kann.

 

Versicherer "B" schreibt in seinen Bedingungen: Berufsunfähig ist der Versicherte, der seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Verletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate nicht ausüben kann.

 

Dieser Unterschied mag für den Leser jetzt harmlos klingen, aber wenn ein Versicherer im Leistungsfall ("Leistungsfallprüfung") eine Rente bezahlen soll, wird er sich neben der genauen Prüfung der zu Vertragsabschluss gemachten Gesundheitsangaben auch penibel an sein Bedingungswerk halten.

 

Geht es also in diesem Fall um den Nachweis, ob der Kräfteverfall, der zu einer Berufsunfähigkeit geführt haben soll "mehr als altersentsprechend" ist oder eben nicht, wird es unter Umständen schon schwierig und im schlimmsten Fall streiten sich Versicherung, Gutachter, Ärzte, Anwälte und vor allem der Versicherte selber dann vor Gericht. In letzter Konsequenz um ein einziges Wort!  

 

Die bereits erwähnte  Leistungsfallprüfung beinhaltet unter anderem auch, dass die bei Abschluss gemachten Gesundheitsangaben auch korrekt angegeben wurden. Insbesondere für Gesetzlich Krankenversicherte öffnet sich hier eine enorme Falle.. denn Sie wissen teilweise nicht, was in ihrer Krankenakte steht.

 

 

Auch dazu ein kurzes Beispiel, welches tatsächlich passiert ist:

 

Herr Musterkunde schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Die Gesundheitsfragen beantwortet er so genau wie möglich. Er hatte nur zwei Arztbesuche in den letzten 5 Jahren, nämlich eine Vorsorge ohne jegliche Befunde und eine hartnäckige Grippe. Diese wurde mit Antibiotika behandelt, Herr Musterkunde war 14 Tage krankgeschrieben und die Grippe ist vollständig ausgeheilt.

 

Drei Jahre später meldet er aufgrund einer schweren Krankheit den Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bei seinem Versicherer an. Dieser lehnt nach erster Prüfung kurz und knackig ab und beruft sich auf die Verletzung der sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflicht. Herr Musterkunde ist völlig am Ende... und die erhoffte und nötige Rente in weite Ferne gerückt.

 

Was war passiert?

Bei seinem Arztbesuch wegen Grippe wurde er natürlich vom Arzt befragt, was der Grund für die hartnäckige Grippe

sein könnte. "Die habe ich mir im Büro geholt, die anderen sind fast auch alle krank... und momentan ist mal wieder richtig

viel zu tun und der zusätzliche Stress mit meinem Chef hat meinem Immunsystem wohl nicht gutgetan".

 

Darauf gibt es vom Arzt Antibiotika... und eine Diagnose in der Akte: "Viraler Infekt, akutes psychisches Erschöpfungssyndrom F43"       

Mit den Worten "Schonen sie sich" wird Herr Musterkunde nichtsahnend nach Hause geschickt.

 

Der Versicherer fragt (wie bei jeder!) Leistungsfallprüfung nun den Arzt an und vermutet bereits bei Antragstellung eine psychische Störung bzw. Erkrankung und beruft sich darauf, dass er den Antrag bei richtiger Angabe der Umstände so nicht angenommen hätte. 

 

Neben den genannten Fallstricken gibt es noch eine Reihe weiterer Gründe, warum der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf die leichte Schulter genommen werde sollte und immer in die Hände eines versierten Fachmannes gehört.

 

Oder ist Ihnen die exakte Bedeutung der Begriffe wie z.B. Prognosezeitraum, Karenzzeit, Umorganisation, abstrakte Verweisung und Überschussbeteiligung in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung geläufig?   

Zusammen finden wir sicherlich die für Sie passende Absicherung bei dem für Ihre persönliche,

berufliche als auch finanzielle Situation am besten geeigneten Anbieter.  

 

   

 

 

 

 Fotos: Adobe Stock, Akuter Rückenschmerz. Von psdesign1;  Adobe Stock, The chipping hammer in the ear. Von Ingo Bartussek