Gesetzlich versichert  -  STATUS PRIVATPATIENT?

 

Wenn Sie auch als gesetzlich Versicherte(r) in den vollen Genuss einer Behandlung wie ein Privatpatient kommen wollen,

können Sie mit Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das sogenannte Kostenerstattungsprinzip wählen.

 

Beim Kostenerstattungsprinzip wird die Behandlung des GKV-Patienten wie bei einem Privatpatienten (Selbstzahler) nach der

amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bei Zahnärzten nach der GOZ abgerechnet.

 

Er bezahlt seine Rechnung direkt an den Arzt und lässt sich den erstattungsfähigen Anteil durch seine gesetzliche Krankenkasse erstatten.

 

In diesem Augenblick entfällt für den behandelnden Arzt die vorgeschriebene Budgetierung der GKV und der Patient tritt als „Privat“ auf.

 

Dies bedeutet i.d.R. kürzere Wartezeiten, schnellere Überweisungen an einen Facharzt oder eben auch die Inanspruchnahme kostspieligerer Behandlungen oder leistungsstärkerer und innovativerer Therapien. Ebenfalls entfallen die vielfältigen Zuzahlungen.

 

Die verbleibenden Kosten der Arztrechnung begleicht der Patient nun über eine private Zusatzversicherung, welche die Restkosten je nach gewähltem Tarif voll oder in Teilen abdeckt.

 

 

Sinnbvoll ist diese Möglichkeit, wenn Sie

 

- sich selber zwar nicht gesetzlich krankenversichern müssen, jedoch

 

- lieber freiwillig pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder

 

- Ihren Kindern bestmöglichen Versicherungsschutz bieten möchten

 

 

Welcher Zusatztarif ist sinnvoll?

 

Kurz gesagt gibt es nicht DEN einen "besten" Tarif für alle. Je nach Ihren gewünschten Präferenzen ist somit eine individuelle

Beratung notwendig, um aus der Vielzahl der Kriterien den bestmöglichen Versicherungsschutz zu ermitteln.

 

Die Zahl der privaten Krankenversicherungen, die eine entsprechende Zusatzversicherung anbieten, ist mehr als überschaubar.

 

Bei den wenigen Anbietern kommen dann noch Leistungsunterschiede ins Spiel. Zu beachten sind z.B.  Erstattungshöchstgrenzen,

unterschiedliche Leistungen beim Heilpraktiker, bei Heil-u. Hilfsmitteln oder der Psychotherapie.

Leistet der Versicherer auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung?

 

 

Nutzen Sie deswegen meine Erfahrung und lassen Sie sich persönlich zu diesem Thema beraten.

 

 

 

Ihre gesetzliche Krankenversicherung weist in der

Regel in vielen Bereichen Versorgungslücken auf.   

 

Somit sind Sie mit einer Krankenzusatzversicherung gut

beraten. Für einen günstigen Beitrag können Sie Ihre

Versorgungsleistungen verbessern.  

Optimieren Sie Ihren Versicherungsschutz für den Fall eines

Klinikaufenthaltes. Eine Zusatzversicherung kann außerdem

Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen oder den Heilpraktiker

individuell abdecken.   

 

 

 

 

 

 

Foto: Adobe Stock, Black and white closeup of a friendly laughing woman. Von lichtmeister