Statistisch gesehen wird jeder zweite Mensch im Laufe seines Lebens irgendwann pflegebedürftig. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundabsicherung und oft reichen diese Leistungen nicht aus, um im Ernstfall die Kosten einer guten Pflege zu tragen. Diese Lücke schließt man am besten mit einer privaten Pflegezusatzversicherung. 


Je nach Pfle­gegrad bekommen Sie Leistungen aus der Pflege­versicherung ausbezahlt. Sind Sie gesetzlich versichert, zahlt die Pflegekasse, die bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt ist. Sind Sie privat versichert, ist die private Pfle­gepflicht­versicherung dran. Das reicht aber meist nicht, um alle Kosten für die Pflege zu decken. Wenn Sie nichts zurück­gelegt haben, springt das Sozial­amt ein. Wenn möglich, holt es sich aber Geld von Angehörigen zurück. 

 

Der Finanzbedarf für eine professionelle stationäre Pflege, die trotz Leistung der Pflege­versicherung noch zu schließen ist, beträgt z.B. in Fällen der Pflegegrade 4 oder 5 ungefähr 1500 € monatlich. 

  

  

Wichtig ist darum, dass die Zusatzversicherung in ausreichender Höhe in den einzelnen Pfle­gegraden leistet. Um die Pfle­gekräfte im Fall der Pflege bezahlen zu können, ist viel Geld notwendig. Ihre persönliche Versorgungslücke im Pflegefall können Sie hier berechnen.

 

Ein weiterer Punkt sind die Vertrags­bedingungen. Sie geben darüber Auskunft, was der Versicherer unabhängig von der monatlichen Geldzahlung noch bietet. So ist es beispiels­weise positiv, wenn Versicherte keinen Beitrag mehr zahlen müssen, wenn sie pflegebedürftig werden – und die Leistungen der privaten Pflege-Zusatzversicherung selbst dann noch regel­mäßig steigen. 

 

Um bei der Vielzahl der angebotenen Tarife am Markt den "Durchblick" zu erhalten, nutzen Sie einfach den Online-Tarifvergleich.

Sie erhalten dort schnell einen Vergleich und eine Übersicht der Tarife, die auf Ihre Wünsche abgestimmt sind.

Sollten Sie eine Vorerkrankung haben, haben Sie die Möglichkeit, diese durch Eingabe der Krankheitsbezeichnung auf ihre Versicherungs-

fähigkeit hin zu prüfen, des Weiteren sind die Tarife unter anderem auch nach dem Umfang der jeweils gestellten Gesundheitsfragen kategorisiert.

 

 

 

 

 

 

 

Foto: Adobe Stock, wisdom. Von Andrey Kiselev